BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das bekannteste Mittel der Studienfinanzierung ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, verankert. 

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. 

Im Regelfall ist das BAföG zur einen Hälfte ein Zuschuss vom Staat, zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden. 

Der gesetzliche Höchstbedarfsatz liegt zur Zeit bei 735,00 Euro pro Monat. Der Höchstbedarfsatz setzt sich aus dem Grundbedarf in Höhe von 399,00 Euro und individuellen Zuschüssen zusammen: einer Unterkunftspauschale bei elterlicher Wohnung in Höhe von 52,00 Euro oder bei auswärtiger Wohnung in Höhe von 250,00 Euro und einem Krankenversicherungszuschlag von 71,00 Euro und einem Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von 15,00 Euro (wenn keine Familienversicherung besteht). 

Wie viel Jeder im Einzelfall bekommen, hängt von eigenen Einkommen und Vermögen und vom Einkommen der Eltern/Ehepartners ab. 

Detaillierte Auskünfte erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung in Gießen.

Durchgängig geöffnet, montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr, freitags bis 14:30 Uhr. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.